Fachbegriffe Baufinanzierung
Begriff | Definition |
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Betriebskosten | Zu den Betriebskosten einer Immobilie zählen neben den Grundbesitzabgaben auch die Kosten für die Versorger und Aufwendungen für Instandhaltungen und Renovierungen. Immobilienbesitzer sind gut beraten, immer einen kleinen Bausparvertrag in der Hinterhand zu haben, um außerplanmäßige, hohe Betriebskosten jederzeit finanzieren zu können. Bei einer Eigentumswohnung fallen auch die auf die Eigentümergemeinschaft umgelegten Kosten für die Pflege der Außenanlagen und für Hausmeistertätigkeiten unter die Betriebskosten.
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Bonitätsprüfung | Jeder Kreditgeber möchte sich gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls seitens des Kreditnehmers absichern. Dies wird durch eine sogenannte Bonitätsprüfung erreicht. Mit dieser Prüfung wird errechnet, wie hoch die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen seitens des Kreditnehmers ist. Dazu muss der Kreditnehmer die persönlichen finanziellen Verhältnisse offenlegen, z. B. durch Verdienstbescheinigungen. Zudem wird der Kreditgeber eine Abfrage bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einem ähnlichen Dienstleister durchführen, um Informationen über das Zahlungsverhalten des Interessenten in der Vergangenheit zu erhalten. In der Regel wird nur bei positiver Auskunft ein Kredit vergeben.
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Bonität, Schufa |
Bürgschaft | Eine Bürgschaft wird zu den Kreditsicherheiten gerechnet und verpflichtet den Bürgen, mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten eines Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber zu haften.
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Bankbürgschaft, Bürge |
Courtage | Die Courtage ist eine Gebühr, die ein Makler für seine Dienstleistung in Rechnung stellt. Bekannt ist die Courtage vor allem von Immobilienmaklern, die sie für erfolgreich vermittelte Projekte erheben. Dabei kann es sich um die Vermittlung von Kaufimmobilien oder von Mietobjekten handeln. Man bezeichnet diese Gebühr als Maklercourtage. Dabei gibt es gesetzlich vorgeschriebene Obergrenzen, die die vom Makler erhobene Courtage nicht überschreiten darf. Die Höhe der Courtage richtet sich in den meisten Fällen prozentual am Volumen aus, in Ausnahmen wird ein Festbetrag vereinbart. Siehe auch www.hausbauberater.de
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Maklergebühr, Maklerprovision, Provision |
Darlehensvertrag | Der Darlehensvertrag ist ein Vertrag über einen Kredit, der zwischen einer finanzierenden Partei und einem Kreditnehmer geschlossen wird. Er wird daher auch als Kreditvertrag bezeichnet. Die Vertragsgestaltung unterliegt dabei den Vertragsparteien. Üblicherweise werden im Darlehensvertrag die Kreditsumme sowie alle Konditionen zur Rückzahlung des Kredites aufgeführt. Dazu gehören die monatliche Ratenhöhe, die Zinsen, die Laufzeit des Kredites und die Höhe des Gesamtbetrages. Auch Kreditsicherheiten wie Immobilien, Hypotheken etc. können in den Darlehensvertrag aufgenommen werden.
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Kreditvertrag |
Disagio | Soll die Zinslast für ein Darlehen reduziert werden, kann ein Disagio zum Einsatz kommen. Es handelt sich hierbei um eine Art Trick, bei dem der Kreditnehmer nicht die volle Darlehenssumme, sondern einen Betrag zwischen 90 und 98 Prozent der Gesamtsumme ausbezahlt bekommt. Der Wert des Disagios kann frei zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Das Disagio stellt faktisch eine vorweggenommene Zinszahlung dar. Obwohl der Nominalzins dadurch reduziert wird, muss er im Gegenzug auf das Bruttodarlehen gezahlt werden.
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Damnum, Abgeld |
Effektivzins | In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Konditionen für Kredite auch von einem unerfahrenen Laien problemlos miteinander verglichen werden können. Um dies zu gewährleisten, muss bei Kreditangeboten stets der sogenannte Effektivzins angegeben werden. Dabei handelt es sich um jenen Zinssatz, der alle Gebühren und Nebenkosten enthält. Für den Verbraucher bedeutet die Angabe dieses Zinssatzes: Bei dem betreffenden Angebot lauern keine versteckten Nebenkosten und Preisfallen. Das Gegenstück zum Effektivzins ist der Nominalzins – der reine Zinssatz ohne entsprechende Gebühren und Nebenkosten. Siehe auch sollzins-effektivzins-berechnen.html
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Eigenkapital | Als Eigenkapital kommen jene Mittel zum Einsatz, die der Kreditnehmer aus seinem Vermögen in die Finanzierung einbringt. Meist geschieht dies in Form von Bargeld, aber auch das Guthaben aus einem Bausparvertrag oder die Mittel aus der Veräußerung von Anlageprodukten können als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen. Je höher der Anteil an Eigenkapital ausfällt, desto weniger Fremdkapital muss in Anspruch genommen werden, wodurch die Finanzierungskosten entsprechend sinken. Generell wird empfohlen, für eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung mindestens 20 Prozent, besser 25 Prozent Eigenkapital aufzubringen.
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Nettovermögen, Reinvermögen, |
Eigenleistung | Wer handwerklich begabt ist und beim Bau oder Kauf mit anschließender Sanierung/Renovierung Geld sparen möchte, der kann einen Anteil an Eigenleistung in die Finanzierung einbringen. Man spricht hier auch scherzhaft von einer Muskelhypothek. Diese kann ganz bewusst in eine Baufinanzierung einbezogen werden, auch wenn sie der Bauherr nicht komplett selbst, sondern mithilfe von Freunden, Verwandten und Bekannten verwirklicht. Durch den entsprechenden Anteil an Eigenleistung kann das Bauvorhaben wesentlich günstiger verwirklicht werden, als wenn ausschließlich Fremdleistungen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen über Eigenleistungen finden Sie auf www.zbo.de
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Einkommensnachweis | Damit ein Kredit bzw. eine Finanzierung vergeben werden kann, nimmt der Kreditgeber in der Regel eine Bonitätsprüfung vor. Zu dieser Bonitätsprüfung gehört auch die Vorlage eines Einkommensnachweises. Damit weist der Kreditnehmer sowohl die Höhe seines Einkommens als auch dessen Regelmäßigkeit nach. Der Einkommensnachweis dient darüber hinaus zur Festlegung der monatlichen Belastungsgrenze – also jenes Betrages, den der Kreditnehmer maximal zur Tilgung des Darlehens pro Monat aufbringen kann. Der Einkommensnachweis erfolgt bei Angestellten durch die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber; bei Freiberuflern und Selbstständigen kann er z. B. durch die Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides erbracht werden.
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Lohnabrechnung, Verdienstbescheinigung |