Darlehensvertrag
Begriff | Definition |
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Darlehensvertrag | Der Darlehensvertrag ist ein Vertrag über einen Kredit, der zwischen einer finanzierenden Partei und einem Kreditnehmer geschlossen wird. Er wird daher auch als Kreditvertrag bezeichnet. Die Vertragsgestaltung unterliegt dabei den Vertragsparteien. Üblicherweise werden im Darlehensvertrag die Kreditsumme sowie alle Konditionen zur Rückzahlung des Kredites aufgeführt. Dazu gehören die monatliche Ratenhöhe, die Zinsen, die Laufzeit des Kredites und die Höhe des Gesamtbetrages. Auch Kreditsicherheiten wie Immobilien, Hypotheken etc. können in den Darlehensvertrag aufgenommen werden. Siehe auch: www.hausbauberater.de/bauwissen/tags/immobilienkredit
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Synonyme:
Kreditvertrag |