Bauantrag
Begriff | Definition |
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Bauantrag | Ein Bauantrag dient dazu, von der zuständigen Aufsichtsbehörde die Baugenehmigung einzuholen. Dazu werden die Pläne zum Bau einer neuen Immobilie bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt und anschließend von dieser geprüft. Der Bauantrag selbst muss vorgeschriebenen formellen Richtlinien entsprechen, damit er von der Behörde zur Prüfung angenommen wird. Hierzu gibt es einen kostenlosen Vordruck. Dieser Vordruck muss vom zuständigen Architekten oder Bauingenieur sowie vom Bauherrn unterschrieben werden, außerdem sind ihm die entsprechenden Baupläne beizufügen. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Lageplan mit der Berechnung der Grundfläche und der Geschossflächen im Maßstab 1:500. Auch Nachweise über die Standsicherheit des Gebäudes und über den Wärme- und Schallschutz müssen dem Bauantrag beigefügt werden.
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