Öffentlich geförderter Wohnbau
Begriff | Definition |
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Öffentlich geförderter Wohnbau | Den Neubau von Wohnungen unter Zuhilfenahme staatlicher Fördermittel nennt man öffentlich geförderten Wohnbau. In diesem Bereich gibt es mehrere Programme, teilweise können sie nur von einzelnen Personen, zum Teil aber auch von jedem Bürger in Anspruch genommen werden. Die Bandbreite reicht von direkten finanziellen Zuschüssen bis hin zu Steuererleichterungen und Bürgschaften. Insbesondere bestimmte Personengruppen, wie Familien mit vielen Kindern, Behinderte und ältere Menschen, sollen in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Auskünfte erteilt die jeweils zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
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Synonyme:
Wohnungsbauförderung |