Unbedenklichkeitsbescheinigung
Begriff | Definition |
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Unbedenklichkeitsbescheinigung | Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das örtliche Finanzamt, dass der Erwerber einer Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Der Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch und die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse können erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen. Siehe auch hausbauberater.de/fachbegriffe/unbedenklichkeitsbescheinigung
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