Immer, wenn eine Immobilie in Deutschland den Eigentümer wechselt, fallen Kosten für die notarielle Beurkundung (Notarkosten) sowie die nötigen Einträge im Grundbuch an. Diese Position wird oft übersehen, wenn es um die Ermittlung der nötigen Kosten für den Immobilienkauf oder -bau geht. Beide Positionen kosten zwar mehrere Tausend Euro, lassen sich aber mithilfe des Kaufpreises genau vorherberechnen. Es gibt keine rechtliche Regelung, welche der Vertragsparteien die Notar- und Grundbuchkosten übernimmt. Es ist jedoch in Deutschland üblich, dass diese Kosten ohne weitere Regelung vom Käufer getragen werden.
Die Ermittlung der Notarkosten
Notare sind auf der Grundlage der Bundesnotarordnung tätig und nach § 17 Abs. 1 Satz 1 dazu verpflichtet, für ihre Arbeit genau diejenigen Gebühren zu erheben, die gesetzlich vorgesehen sind. Auf ihre Dienstleistung kann bei Immobilienverkäufen nicht verzichtet werden, weil die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verbindlich festgelegt ist.
Höhe der Notarkosten
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes, das zum 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Alle Aufträge, die bis zum 31. Juli 2013 begonnen wurden, müssen noch nach der alten Kostenordnung abgerechnet werden. Das Gerichts- und Notarkostengesetz ordnet jedem Geschäft einen festen Gebührensatz zu. Dieser Gebührensatz ist die Basis für die konkrete erhobene Gebühr, die einer vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung unterliegt. Die Höhe der Notarkosten hängt von den jeweiligen Voraussetzungen des Immobiliengeschäfts ab, dass neben der eigentlichen Eigentumsübertragung auch andere Einzelheiten enthalten kann wie beispielsweise eine einzutragende Grundschuld, was zu weiteren Notargebühren führt.
Beispielrechnung für die Notarkosten
Anhand eines Beispiels soll kurz dargestellt werden, mit welcher Gebührenhöhe gerechnet werden muss, wenn es sich um einen Standard-Immobilienverkauf handelt. Es soll sich dabei um ein Wohnhaus handeln, das zum Preis von 180.000 EUR verkauft wird. Zum Geschäft gehört eine Grundschuldbestellung mit einer Vollstreckungsklausel:
- Gebühren für die Beurkundung des notariellen Kaufvertrags 816,00 €
- Gebühren für die Grundschuldbestellung 408,00 €
- Gebühren für die Betreuung 204,00 €
- Gebühren für Vollzugstätigkeiten 204,00 €
- Gesamtgebühren 1.632,00 € (ohne Umsatzsteuer)
Die Bundesnotarkammer hat unter der Adresse www.bnotk.de/ eine kostenfrei nutzbare Berechnungstabelle für Notargebühren zum Download bereitgestellt.
Die Ermittlung der Kosten für das Grundbuch
Die Eigentumsübertragung von Immobilien wird erst rechtskräftig, wenn sie im Grundbuch festgehalten worden ist. Das örtlich zuständige Grundbuchamt nimmt dabei mehrere Amtshandlungen vor und erhebt für jede eine einzelne Gebühr. Sowohl die Verfahrensabläufe als auch die zu erhebenden Gebühren vonseiten des Grundbuchamtes sind in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt.
Aus dem oben genannten Beispiel ergeben sich für die Eintragungen im Grundbuch folgende Kosten
- Eintragen der Auflassungsvormerkung 150,00 €
- Eintragen der Grundschuld 300,00 €
- Eintragen des Eigentümers 300,00 €
- Löschung der Auflassungsvormerkung 25,00 €
- Gesamtkosten für die Grundbucheintragung 775,00 €
Daraus ergeben sich insgesamt Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von 2.407 EUR.
Rechner für Notar- und Grundbuchkosten
Die Interhyp bietet einen Rechner an, der die voraussichtlichen Grundbuchkosten und Notarkosten ermittelt. Dieses Tool weist die Kosten für Notar und Grundbuch aus und ermittelt den Gesamtbetrag, der für Notar- und Grundbuchkosten anfällt.